Der EuGH hat seine Verfahrensordnung geändert, um die gerichtliche Verfahrensdauer zu optimieren, u. a. durch Präzisierung bzw. Vereinfachung verschiedener Bestimmungen. Die Änderungen tragen zudem bestimmten Bedürfnissen Rechnung, beispielsweise betreffend die Möglichkeit, Videokonferenzen für mündliche Verhandlungen zu nutzen. Außerdem fördern sie die proaktive Behandlung der Rechtssachen und berücksichtigen die Entwicklungen der Vorschriften über den Schutz von personenbezogenen Daten natürlicher Personen. https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7040/de/
EuGH: Am 1. April treten wichtige Änderungen der Verfahrensvorschriften des Gerichts der Europäischen Union in Kraft
von Hamelneinfachonline | März 31, 2023 | Uncategorized
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