Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2022 (III C 3 – S 7170/20/10001 :001) zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a und b UStG bei der Abgabe von nicht patientenindividuell hergestellten (Fertig- )Medikamenten, die einen integralen Bestandteil einer Therapie darstellen, Stellung genommen.