Mit Urteil vom 8. Dezember 2022 (Rechtssache C-694/20 | Orde van Vlaamse Balies u. a.) hat der EuGH entschieden, dass die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die anderen beteiligten Intermediäre über potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuerplanungen (Gestaltungen, die zu Steuerhinterziehung und Steuerbetrug führen können) zu informieren, nicht erforderlich ist und das Recht auf Achtung der Kommunikation mit seinem Mandanten verletzt.