Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 27. September 2022 (3 K 1372/20) hat das FG Rheinland-Pfalz erstmals entschieden, dass die aus dem Dienstverhältnis mit den USA stammenden Einnahmen von US-Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, nicht der inländischen Besteuerung unterliegen.