Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 19. Juli 2022 (III C 3 – S 7189/20/10001 :001) zu der am 1. Januar 2020 in § 4 Nr. 29 UStG eingeführten Steuerbefreiung für sonstige Leistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke ihrer dem Gemeinwohl dienenden nicht steuerbaren oder ihrer nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 steuerfreien Umsätze Stellung genommen.