Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 10. Juni 2022 (IV C 5 – S 2293/19/10012 :001) den Auslandstätigkeitserlass aktualisiert und an bestehende Rechtsprechung angepasst. Daneben wird erstmalig eine Mindestbesteuerung aufgenommen.
BMF: Steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitenerlass)
von Hamelneinfachonline | Jun 19, 2022 | Uncategorized
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