Zu der Frage der Anerkennung einer Einlagenrückgewähr aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften hat der BFH in mehreren Entscheidungen Stellung genommen. Mit BMF-Schreiben vom 21. April 2022 (IV C 2 – S 2836/20/10001 :002) wird die Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze geregelt.