Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 28. März 2022 (IV A 3 – S 0338/19/10006 :001) die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen aufgehoben.