Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 28. März 2022 (IV A 3 – S 0338/19/10006 :001) die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen aufgehoben.
BMF: Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen
von Hamelneinfachonline | Mrz 29, 2022 | Uncategorized
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