1. Der Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG verpflichtet, den Betriebsrat von den Kosten freizustellen, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich und die mit der Teilnahme verbundene Kostenbelastung angemessen ist. Bei der Entscheidung über die Entsendung eines seiner Mitglieder auf eine Schulungsveranstaltung steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zu (Rn. 16 ff.).