NV: Die Ausschüttungen eines Wertpapierfonds (Erträge aus Streubesitzbeteiligung) unterlagen im Erhebungszeitraum 2002 beim Anteilsscheininhaber der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung auch insoweit, als sie auf Dividendenerträgen des Fonds beruhen, die dieser im Erhebungszeitraum 2001 aus seiner Beteiligung an Körperschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vereinnahmt hatte. Verfassungs- und Unionsrecht stehen dem nicht entgegen.
BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Ausschüttungen eines Wertpapierfonds im Erhebungszeitraum 2002
von Hamelneinfachonline | Feb 18, 2022 | Uncategorized
Neueste Kommentare