Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 26. Januar 2022 (III C 3 – S 7352-a/20/10002 :002) die Vordruckmuster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (USt 1 B) und die Anlage USt 1B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung neu bekannt gegeben.