Das FG Münster hat mit Urteil vom 5. November 2021 (14 K 2364/21 G,F) entschieden, dass der für eine GmbH festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust auf eine atypisch stille Gesellschaft übergeht, soweit die GmbH an ihr beteiligt ist.
FG Münster: Vortragsfähiger Gewerbeverlust einer GmbH geht anteilig auf atypisch stille Gesellschaft über
von Hamelneinfachonline | Dez 21, 2021 | Uncategorized
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