Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Dezember 2021 zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen im Hinblick auf die andauernden Auswirkungen des Coronavirus Stellung genommen.
BMF zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der andauernden Auswirkungen des Coronavirus
von Hamelneinfachonline | Dez. 13, 2021 | Uncategorized
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