Das FG Köln hat mit Urteil vom 17. Juni 2021 (14 K 997/20) entschieden, dass Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Disziplinarverfahren auch dann als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abgezogen werden können, wenn das Verfahren wegen eines strafbaren Kommentars in den sozialen Medien eingeleitet wurde.