Die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators, bei dem anhand von Fragen und vom Nutzer auszuwählenden Antworten standardisierte Vertragsklauseln abgerufen werden, stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG dar.
BGH zur Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators
von Hamelneinfachonline | Okt 5, 2021 | Uncategorized
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