Die Unwetterereignisse im Juli 2021 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben zu flächendeckenden Zerstörungen und zu einem Kollaps der Versorgung in den betroffenen Gebieten geführt. Zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses gelten unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Regelungen des BMF-Schreibens vom 23. Juli 2021 (III C 2 – S 7030/21/10008 :001). Es bestehen keine Bedenken, diese Regelungen auch in die aus Anlass der Flutkatastrophe im Juli 2021 herausgegebenen Erlasse der Länder aufzunehmen.