Das FG Münster hat mit Urteil vom 26. März 2021 (4 K 1018/19 E,F) entschieden, dass bei beabsichtigter Anschaffung eines GbR-Anteils kein Investitionsabzugsbetrag für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden kann.
FG Münster: Kein Investitionsabzugsbetrag für den geplanten Erwerb eines GbR-Anteils
von Hamelneinfachonline | Mai 20, 2021 | Uncategorized
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