Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 7. Mai 2021 (IV B 2 – S 1301-CHE/07/10019-05) die Konsultationsvereinbarug zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auf Auswirkungen hinsichtlich der Betriebsstättenbegründung bekannt gegeben.