Das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 23.09.2020 entschieden (3 K 3048/17), dass die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen rechtswidrig ist.
FG Köln: Berechnung der Säumniszuschläge durch die Familienkassen rechtswidrig
von Hamelneinfachonline | Mai 7, 2021 | Uncategorized
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