1. NV: Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.
BFH zur Erstattung eines zu Unrecht ausgewiesenen nicht zurückgezahlten Steuerbetrags an den Insolvenzverwalter der Rechnungsausstellerin
von Hamelneinfachonline | Apr 8, 2021 | Uncategorized
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