Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 8. Dezember 2020 (8 K 1516/18) entschieden, dass Ansprüche aus einem widerrufenen Darlehensvertrag nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen.
FG Baden-Württemberg: Ansprüche aus einem widerrufenen Darlehensvertrag führen nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen
von Hamelneinfachonline | Mrz 17, 2021 | Uncategorized
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