Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 12. März 2021 (III C 3 – S 7170/20/10005 :001) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Grippeschutzimpfungen und Überlassung von Substitutionsmitteln an den Patienten zum unmittelbaren Verbrauch durch Apotheken Stellung genommen.
BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung von Grippeschutzimpfungen und Überlassung von Substitutionsmitteln an den Patienten zum unmittelbaren Verbrauch durch Apotheken
von Hamelneinfachonline | Mrz 16, 2021 | Uncategorized
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