Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 12. März 2021 (III C 3 – S 7170/20/10005 :001) zur um­satz­steu­er­li­chen Be­hand­lung von Grippeschutzimpfungen und Überlassung von Substitutionsmitteln an den Patienten zum unmittelbaren Verbrauch durch Apotheken Stellung genommen.