Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.01.2021 (10 K 2192/17 E) entschieden, dass die Beiträge eines Berufssportlers für eine Sportunfähigkeitsversicherung keine Werbungskosten sind.
FG Düsseldorf: Beiträge eines Berufssportlers für eine Sportunfähigkeitsversicherung sind keine Werbungskosten
von Hamelneinfachonline | Feb 2, 2021 | Uncategorized
Neueste Kommentare