Die Finanzverwaltung hat das Protokoll vom 12. Januar 2021 zur Änderung des am 30. März 2010 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das am 17. März 2014 in London unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung bekannt gegeben.
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