NV: Die gleichzeitige Ernennung des Präsidenten eines OVG zum Präsidenten eines FG ist trotz Fehlens einer entsprechenden Regelung in der FGO gemäß § 27 Abs. 2 DRiG grundsätzlich zulässig (Fortentwicklung des BFH-Beschlusses vom 14.03.2019 – V B 34/17, BFHE 263, 317, BStBl II 2019, 489).
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