1. NV: Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH oder ein anderes FG. Gleiches gilt für Entscheidungen eines anderen obersten Bundesgerichts. Dabei muss das FG seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt.
Neueste Beiträge
- FG Köln: "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig
- BGH: Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen einer Limited Liability Partnership (LLP) mit Hauptsitz in London
- BGH: Corona-Sorforthilfe nicht pfändbar
- BMF: Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen verkündet
- BFH: Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung; Rechtsfolge der sog. Ladenrechtsprechung
Neueste Kommentare