Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 25. November 2020 (IV C 5 – S 2353/19/10011 :006 DOK 2020/1229128) zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern Stellung genommen. Das BMF-Scbhreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014 BStBl I S. 1412.
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