Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob in der Schweiz ansässigen deutschen Arbeitnehmern eine sog. Antragsveranlagung zur Einkommensteuer in Deutschland verwehrt werden darf. Mit Beschluss vom 20.09.2022 (15 K 646/20) hat das FG dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt.
FG Köln hält Ausschluss einer Antragsveranlagung zur Einkommensteuer für in der Schweiz ansässige deutsche Arbeitnehmer für europarechtswidrig
von Hamelneinfachonline | Okt. 21, 2022 | Uncategorized
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