NV: Aufwendungen für einen sog. Schulhund können bis zu 50 % als Werbungskosten bei den Einkünften einer Lehrerin aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Ein hälftiger Werbungskostenabzug ist nicht zu beanstanden, wenn der Hund innerhalb einer regelmäßig fünftägigen Unterrichtswoche arbeitstäglich in der Schule eingesetzt wird.
Neueste Beiträge
- FG Köln: "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig
- BGH: Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen einer Limited Liability Partnership (LLP) mit Hauptsitz in London
- BGH: Corona-Sorforthilfe nicht pfändbar
- BMF: Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen verkündet
- BFH: Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung; Rechtsfolge der sog. Ladenrechtsprechung
Neueste Kommentare