Mit Beschluss vom 27. Dezember 2021 (5 V 2705/21 U) hat der 5. Senat des FG Münster wegen der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit für Online-Glücksspiele im Hinblick auf den europarechtlichen Neutralitätsgrundsatz Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von sog. terrestrischen Geldspielautomatenumsätzen geäußert.