Das FG Münster hat mit Urteil vom 15. September 2021 (13 K 3818/18 E) entschieden, dass die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains eine gewerbliche Tätigkeit darstellt mit der Folge, dass in diesem Bereich erzielte Verluste einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind.
FG Münster: Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar
von Hamelneinfachonline | Dez 3, 2021 | Uncategorized
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