News aus der Kanzlei
Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses; Abschnitt 18e.1 UStAE – Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Hierzu: BMF-Schreiben vom 06.06.2025 – III C 5 – S 7427-d/00014/001/002 –
Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3 KStG; Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 29. August 2024 – V R 43/21 –
Hierzu: BMF-Schreiben vom 6. Juni 2025.
Lars Klingbeil im Bundestag zum Wachstumsbooster
Rede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil am 5. Juni 2025 im Deutschen Bundestag in der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen.
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Mit dem Gesetz sollen kurzfristig steuerliche Rechtsänderungen aus dem am 28. Mai 2025 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortprogramm für Deutschland umgesetzt werden.
Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026
Die Verwaltung nimmt im BMF-Schreiben vom 3. Juni 2025 ausführlich zum Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026 Stellung.
Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG; Bekanntmachung einer finalen Staatenaustauschliste 2025 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2025
Hierzu: BMF-Schreiben vom 3. Juni 2025.
Folgen des EuGH-Urteils vom 26. Februar 2019, Wächtler – C-581/17 (EU:C:2019:138), unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 6. September 2023 – I R 35/20 (BStBl II S. —-)
Hierzu: BMF-Schreiben vom 2. Juni 2025.
Das Amtliche Handbuch Steuerberatungsrecht 2025 ist online
Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Handbuchs Steuerberatungsrecht in digitaler Form verfügbar.
Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung (AO)); Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 AO; Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
Nach insoweit abschließender höchstrichterlicher Entscheidung haben Bund und Länder beschlossen, die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufzuheben.
BMF-Schreiben vom 21. Mai 2025 zur Neufassung des Anwendungsschreibens zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) vom 7. Juli 2020, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 29. Mai 2024
Angaben zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG)
Konsultationsvereinbarung zur Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Absatz 1 DBA-Frankreich bei beitragsfinanzierten Altersbezügen, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden
Hierzu: BMF-Schreiben vom 19. Mai 2025
Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2022 (BStBl I S. 860) neu gefasst.
Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete: gemeinsame und gleichzeitige Prüfungen sowie Anwesenheit von Bediensteten
Das „Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete: gemeinsame und gleichzeitige Prüfungen sowie Anwesenheit von Bediensteten“ wurde neu gefasst.
Klingbeil: „Wir müssen durch höheres Wirtschaftswachstum die Einnahmen stärken – nur so gewinnen wir neue finanzielle Spielräume“
Die Ergebnisse der 168. Steuerschätzung unterstreichen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Prioritäten: Entscheidend ist, durch Investitionen und Strukturreformen für neues Wirtschaftswachstum zu sorgen und zugleich im Bundeshaushalt weiter zu konsolidieren.
Ergebnisse der 168. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 13. bis 15. Mai 2025 in Bremen.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 15. Mai 2025 erhalten Sie hier sowohl im PDF- als auch im Excel-Dateiformat zum Download.
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 (BStBl I S. 742) neu gefasst.
Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft
Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen
Mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025 – IV D 1- S 0202/00038/002/001 – wurden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für diese Vollmachten mit sofortiger Wirkung neugefasst. …
Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c Einkommensteuergesetz (EStG)
Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der Demokratie in der Ukraine. Die mit den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 330), vom 31. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 345)), vom 7. Juni 2022 ( Bundessteuerblatt Teil I Seite 923) sowie vom 13. März 2023 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 404) veröffentlichten Maßnahmen schaffen bundesweit Rechtssicherheit für die sich in dieser humanitären Katastrophe Engagierenden. Die Schreiben wurden mit BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2024 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1548) und vom 4. Dezember 2024 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1545) bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die folgenden FAQ geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise. Die Entscheidung im steuerlichen Einzelfall trifft das zuständige Finanzamt. Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen werden stetig in das Dokument aufgenommen.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung (AStG a. F.)
Hierzu: BMF-Schreiben vom 22. April 2025.
Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024
Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz.
Anwendung des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1977, BStBl II 1978 S. 50 für Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; Änderung der Verwaltungsauffassung
Mit Urteil vom 5. Oktober 1977 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Schiffe auf hoher See als schwimmende Gebietsteile des Staates anzusehen sind, dessen Flagge sie führen.
Das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch 2024 ist online
Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs in digitaler Form verfügbar. Unter www.bmf-esth.de finden Sie eine übersichtliche Darstellung aller geltenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und der Einkommensteuer-Richtlinien für den Veranlagungszeitraum 2024.
Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.