News aus der Kanzlei
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 7 Satz 1 Buchstabe d Umsatzsteuergesetz (UStG)
Lars Klingbeil im Bundestag zum Aktivrentengesetz
Rede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil am 14. November 2025 im Deutschen Bundestag in der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz; BFH-Urteil vom 17. August 2023 – V R 3/21
Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für/ab 2026
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden …
Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 Einkommensteuergesetz (EStG) und Pauschalierung der Lohnsteuernach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG
Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich des Vorsteuerabzuges eines Kleinunternehmers im Sinne von § 19 UStG Folgendes: …
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg. Dies ist ein weiterer Impuls für Wirtschaftswachstum in Deutschland. Dass ältere Beschäftigte länger im eigenen Beruf arbeiten können, steigert die Produktivität und wirkt dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegen.
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. Oktober 2020, BStBl I S. 1032, vom 5. November 2025
Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. Oktober 2020, a.a.O., hat die Finanzverwaltung zu den Folgen des BFH-Urteils vom 6. Juni 2019, IV R 30/16, BStBl II 2020, 649, auf die Gewerbesteuer Stellung genommen und entschieden, dass die Grundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden sind.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder wird an dieser Auffassung nicht weiter festgehalten. Die gleich lautenden Erlasse …
Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren mit fremden Pferden durch einen Dritten
Künstliche Intelligenz in der Gesetzgebung
Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie „Digitaltaugliches Steuerrecht“
Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch; Anwendung des BFH-Urteils vom 29. Januar 2025, X R 35/19
Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG)
Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen
Wachstumsaussichten und Steuereinnahmen entwickeln sich positiv, aber Konsolidierungsdruck bleibt hoch
Den Ergebnissen der 169. Steuerschätzung zufolge liegen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der bis Oktober 2025 in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen in diesem Jahr bei einem Volumen von 990,7 Mrd. Euro. Gegenüber der Mai-Schätzung wird nun in allen Jahren des Schätzzeitraums mit einer besseren Entwicklung gerechnet. Die Steuereinnahmen liegen im Vergleich zur Schätzung im Mai 2025 durchschnittlich jährlich um einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag höher.
Ergebnisse der 169. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 21. bis 23. Oktober 2025 in Berlin.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 23. Oktober 2025 erhalten Sie hier sowohl im PDF- als auch im Excel-Dateiformat zum Download.
Datenübersicht Steuerschätzungen
Auf dieser Seite sind alle Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ seit 1971 zusammengestellt.
Weiterführung der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2023 zu Artikel 15 Absatz 4 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens
Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastung
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente: Freiwilliges längeres Arbeiten soll sich lohnen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen. Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg.
Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert: Bundesregierung stärkt den Automobilstandort Deutschland
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um.
Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg. Dies ist ein weiterer Impuls für Wirtschaftswachstum in Deutschland. Dass ältere Beschäftigte länger im eigenen Beruf arbeiten können, steigert die Produktivität und wirkt dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegen.
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien wurde vereinbart, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis längstens zum 31. Dezember 2035 zu verlängern. Durch die Gesetzesänderung ist das Halten reiner Elektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden.
Hilfsmittelerlass 2026
Auflistung der zugelassenen Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2026
Weitere Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG
Hierzu: BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2025.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Zur weltweiten Umsetzung bestimmter (abkommensbezogener) Empfehlungen aus dem sog. BEPS-Projekt gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen wurde im Jahr 2016 ein multilaterales Abkommen verabschiedet (BEPS-Multilateral Instrument, kurz BEPS-MLI). In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Umsetzung des BEPS-MLI zweistufig, durch ein Vertragsgesetz und durch ein nachfolgendes Anwendungsgesetz. Das vorliegende Änderungsgesetz erweitert das Vertragsgesetz vom 22. November 2020 (BGBl. 2020 II S. 946, 947) um 62 deutsche Steuerabkommen, die gegenwärtig nicht dem BEPS-Mindeststandard entsprechen. Dabei werden die von der Bundesrepublik Deutschland im Vertragsgesetz vom 22. November 2020 (BGBl. 2020 II S. 946, 947) getroffenen Auswahlentscheidungen für diese 62 deutschen Steuerabkommen zum größten Teil nachvollzogen.
Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge – Stand: 1. Oktober 2025
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.
Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen; Entgelt für Ersatzaufforstung und für über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Bedingungen für eine tiergerechte und nachhaltige Fleischerzeugung
Hinweis: BMF-Schreiben vom 30. September 2025.
Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes (Mindeststeuerverordnung – MinStV)
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29. September 2025 die Anhörung zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes eingeleitet. Soweit Sie eine Stellungnahme abgegeben möchten, senden Sie diese bitte bis zum 6. Oktober 2025 an Pillar2@bmf.bund.de (inaktiver Link).