News aus der Kanzlei
Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG)
Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen
Wachstumsaussichten und Steuereinnahmen entwickeln sich positiv, aber Konsolidierungsdruck bleibt hoch
Den Ergebnissen der 169. Steuerschätzung zufolge liegen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der bis Oktober 2025 in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen in diesem Jahr bei einem Volumen von 990,7 Mrd. Euro. Gegenüber der Mai-Schätzung wird nun in allen Jahren des Schätzzeitraums mit einer besseren Entwicklung gerechnet. Die Steuereinnahmen liegen im Vergleich zur Schätzung im Mai 2025 durchschnittlich jährlich um einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag höher.
Ergebnisse der 169. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 21. bis 23. Oktober 2025 in Berlin.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 23. Oktober 2025 erhalten Sie hier sowohl im PDF- als auch im Excel-Dateiformat zum Download.
Datenübersicht Steuerschätzungen
Auf dieser Seite sind alle Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ seit 1971 zusammengestellt.
Weiterführung der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2023 zu Artikel 15 Absatz 4 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens
Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastung
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente: Freiwilliges längeres Arbeiten soll sich lohnen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen. Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg.
Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert: Bundesregierung stärkt den Automobilstandort Deutschland
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um.
Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg. Dies ist ein weiterer Impuls für Wirtschaftswachstum in Deutschland. Dass ältere Beschäftigte länger im eigenen Beruf arbeiten können, steigert die Produktivität und wirkt dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegen.
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien wurde vereinbart, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis längstens zum 31. Dezember 2035 zu verlängern. Durch die Gesetzesänderung ist das Halten reiner Elektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden.
Hilfsmittelerlass 2026
Auflistung der zugelassenen Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2026
Weitere Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG
Hierzu: BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2025.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Zur weltweiten Umsetzung bestimmter (abkommensbezogener) Empfehlungen aus dem sog. BEPS-Projekt gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen wurde im Jahr 2016 ein multilaterales Abkommen verabschiedet (BEPS-Multilateral Instrument, kurz BEPS-MLI). In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Umsetzung des BEPS-MLI zweistufig, durch ein Vertragsgesetz und durch ein nachfolgendes Anwendungsgesetz. Das vorliegende Änderungsgesetz erweitert das Vertragsgesetz vom 22. November 2020 (BGBl. 2020 II S. 946, 947) um 62 deutsche Steuerabkommen, die gegenwärtig nicht dem BEPS-Mindeststandard entsprechen. Dabei werden die von der Bundesrepublik Deutschland im Vertragsgesetz vom 22. November 2020 (BGBl. 2020 II S. 946, 947) getroffenen Auswahlentscheidungen für diese 62 deutschen Steuerabkommen zum größten Teil nachvollzogen.
Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge – Stand: 1. Oktober 2025
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.
Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen; Entgelt für Ersatzaufforstung und für über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Bedingungen für eine tiergerechte und nachhaltige Fleischerzeugung
Hinweis: BMF-Schreiben vom 30. September 2025.
Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes (Mindeststeuerverordnung – MinStV)
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29. September 2025 die Anhörung zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes eingeleitet. Soweit Sie eine Stellungnahme abgegeben möchten, senden Sie diese bitte bis zum 6. Oktober 2025 an Pillar2@bmf.bund.de (inaktiver Link).
Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für/ab 2026 (Entwürfe)
Hiermit wird der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zum Programmablaufplan für die …
Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2024
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2024 zusammengestellt.
Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025
Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) vom 30. Oktober 1997 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2025 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht. …
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG); Anlage 13a 2025
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Vordrucke der Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2025 bekannt. …
Ausstellung von Rechnungen – Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
Unterstützen, vereinfachen, wertschätzen: Bundesregierung stärkt ehrenamtliches Engagement in Deutschland
Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesregierung: Bürgerschaftliches Engagement stärkt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung fördert und stärkt freiwilliges, auf den Werten der Verfassung ausgerichtetes Engagement durch geeignete Rahmenbedingungen. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Steueränderungsgesetz schafft die Bundesregierung Anreize, sich stärker bürgerschaftlich zu engagieren.
Bürgerinnen und Bürger gezielt entlasten – steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat heute das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Hierin sind zwei wesentliche Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger enthalten. Ziel ist, möglichst breit dort weiter zu entlasten, wo die Krisen der vergangenen Jahre – die Corona-Pandemie oder steigende Energiekosten und Inflation – die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger erhöht haben.
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
Das Gesetzesvorhaben umfasst neben der Aufhebung der Freizone Cuxhaven Anpassungen weiterer Gesetze, die in verschiedener Hinsicht der Überarbeitung bedürfen. Hierzu gehören insbesondere die Aktualisierung der Rechtsgrundlagen im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und im Truppenzollgesetz (TrZollG) für die bußgeldrechtliche Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen zollrechtliche Vorschriften.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c Einkommenssteuergesetz (EStG): BMF-Schreiben vom 04.09.2025
Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2024
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2024 zu einem Mehrergebnis von 826,9 Mio. Euro geführt
Stärkung der betrieblichen Altersversorgung – Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.