News aus der Kanzlei

Referentenentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz: Stellungnahme abgeben

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 6. August 2025 die Anhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung organisatorischer Maßnahmen eingeleitet. Soweit Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie diese bitte bis zum 11. August 2025 an Pillar2@bmf.bund.de.

Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Seit dem Erlass der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2432) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die vorliegende Verordnung greift diesen Bedarf zusammenfassend in einer Mantelverordnung auf.

Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Mit BMF-Schreiben vom 17. Juli 2025 wurde das BMF-Schreiben zu den Einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters vom 3. Mai 2017 – IV A 3 – S 0550/15/10028 – (BStBl I S. 718) an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und die erfolgten AO-Änderungen angepasst und neu gefasst. Das BMF-Schreiben tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle der Regelung im BMF-Schreiben vom 3. Mai 2017 – IV A 3 – S 0550/15/10028 (BStBl I S. 718).

Der Wachstumsbooster kommt

Wir sichern Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs. Mit Super-Abschreibungen und gezielten Steuererleichterungen geben wir Planungssicherheit und schaffen starke Investitionsanreize.

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.

Abkommen zwischen Japan und der Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (DBA-Japan); Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan

BMF-Schreiben vom 1. Juli 2025 – IV B 2 – S 1301-JPN/01556/003/007 – (COO.7005.100.3.12390866) –

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27. Juni 2025 die Anhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 14. Juli 2025 an IVD3@bmf.bund.de abgegeben werden.

ENTWURF – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Seit dem 1. Januar 2025 ist – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Ein erstes BMF-Schreiben zu dem Thema wurde am 15. Oktober 2024 veröffentlicht (Fundstelle). Das schon damals angekündigte zweite BMF-Schreiben liegt nunmehr als Entwurf vor und wurde den Verbänden am 25. Juni 2025 mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt. Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft wird der Entwurf bereits in diesem Stadium zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht. Eine Stellungnahme hierzu kann ggf. über die Verbände erfolgen. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreiben ist für das IV. Quartals 2025 geplant.

Das Amtliche Gewerbesteuer-Handbuch 2024 ist online

Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Gewerbesteuer-Handbuchs in digitaler Form verfügbar. Das Handbuch bietet einen Überblick über die Bestimmungen, Richtlinien und Gesetze für gewerbesteuerpflichtige Personen.

Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,63 Mrd. Euro

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2024 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.

Kraftfahrzeugsteuer

Hier finden Sie Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer und zu den zuständigen Ansprechpartnern.

Lars Klingbeil im Bundestag zum Wachstumsbooster

Rede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil am 5. Juni 2025 im Deutschen Bundestag in der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.