STEUERKANZLEI CORINNA SCHMIDT
Moin Moin und Herzlich Willkommen auf unserer Internetpräsenz!
Schön, dass Sie den Weg zu unserer Internetpräsenz gefunden haben. Wir sind eine kleine, familiäre Steuerberaterkanzlei, die sich seit Jahren durch großes Engagement und hoher Qualität in der Mandantenbetreuung auszeichnet. Gerade dadurch können wir Ihnen, als unseren Mandanten, zu allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, eine auf Sie individuell zugeschnittene Beratung anbieten.
Aufgrund kurzer Arbeitswege ist es uns möglich Ihre unternehmerischen sowie betrieblichen Herausforderungen zu analysieren und Sie bei der Umsetzung ihrer Ziele zu unterstützen.
News aus der Kanzlei
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO); Weitere Anpassungen des AEAO an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Im Anschluss an das BMF-Schreiben vom 29. Dezember 2023 (BStBl I 2024 S. 12) hat sich weiterer Anpassungsbedarf im Anwendungserlass zur Abgabenordnung an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ergeben.
Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind bei Kreditinstituten Einzelwertberichtigungen (EWB) von Kundenforderungen (§ 15 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute vom 11. Dezember 1998 – RechKredV – BGBl. I S. 3658) steuerlich nur anzuerkennen, soweit sie im Einklang mit den Grundsätzen im BMF-Schreiben vom 21. März 2024 gebildet werden.
Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; BMF-Schreiben und gleich lautende Erlasse, die bis zum 14. März 2024 ergangen sind
Mit der „Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht“ wurde ein Prozess zur dauerhaften Reduzierung von steuerlichen Verwaltungsvorschriften eingeleitet, mit dem in den Jahren 2005 bis 2010 knapp 4.000 nicht mehr benötigte BMF-Schreiben aufgehoben wurden. Um die Aktualität des Bestands an steuerlichen BMF-Schreiben zu gewährleisten, wird in Fortführung dieses Prozesses seit 2011 jährlich eine Positivliste der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden BMF-Schreiben sowie eine Liste der nicht mehr in der jeweils aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben veröffentlicht. Seit 2013 wird dieses Vorgehen auch für unter demselben Datum veröffentlichte gleich lautende Erlasse (GLE) der obersten Finanzbehörden der Länder angewandt. Durch die regelmäßigen Prüfungen wird sichergestellt, dass jeweils nur die für den aktuellen Veranlagungszeitraum anwendbaren BMF-Schreiben und GLE in der jährlich veröffentlichten Positivliste aufgeführt sind.
Mandanten
Wir betreuen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, denn uns ist jeder Mandant wichtig! Die Größe, der Umfang oder die Anforderung spielt bei uns keine Rolle.
Motivierte Mitarbeiter
Hierzu zählen Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte und Aushilfen. Wir freuen uns auch hier, den individuellen Anforderungen und Wünschen unserer Mitarbeiter gerecht zu werden. Gerade in der heutigen Zeit , bedarf es moderne Arbeitsplätze, die sich auf die aktuelle Lebenssituation des Einzelnen anpassen lassen.
SteuerberaterIN
Jung und Alt verbinden das Moderne mit der Erfahrung. Eine aus unserer Sicht großartige Konstellation von der Alle, insbesondere unsere Mandanten aber auch Mitarbeiter, profitieren.
großartiges Team
Unser Team sticht durch Zusammenhalt, Motivation, Freude und Spaß bei der Arbeit hervor. Es ist das Ziel unsere Arbeit so gut zu machen, dass unser Gegenüber zufrieden ist.
Tätigkeits-schwerpunkte
Unser Schwerpunkt ist die ganzheitliche Beratung. Aufgrund des starken Wechsels der Bedürfnisse unserer Mandantschaft, schaffen wir es kurzfristig auf Ihre Wünsche und Belange einzugehen.
Steuerberatung
Im Bereich der Steuerberatung werden anhand Ihrer individuellen Fragestellungen maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet.
Finanzbuchhaltung
Ein wichtiger Teil für den unternehmerischen Erfolg ist die Erstellung der Finanzbuchhaltung. Die Auswertung Ihrer Finanzbuchhaltung haben intern wie extern eine große Bedeutung.
Lohnbuchhaltung
Als beispielhafte Aufgaben werden durch uns Gehaltsabrechnungen als Kernaufgabe erstellt. Zusätzlich sind An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern vorzunehmen, wobei es immer mehr zu Nettolohnoptimierung kommt, die wir begleiten. Des Weiteren werden auch die Anforderungen gegenüber den Behörden, wie z.B. bei der Begleitung von Lohnsteuer-Außenprüfungen und der Begleitung von Sozialversicherungsprüfungen erfüllt und umgesetzt.
Jahresabschluss
Die Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage, auf der wir Ihren Jahresabschluss aufstellen.
Steuererklärung
Durch uns werden jegliche Art von Steuererklärungen erstellt, sei es für die Privatperson die eine Einkommenssteuererklärung zu erstellen hat, oder die Erbschaft – oder Schenkungssteuererklärung aufgrund eines Todes oder einer Schenkung aber natürlich auch sämtliche Unternehmenssteuererklärungen, die aufgrund der gewählten Rechtsform zu erstellen sind.
Gründerberatung
Was brauche ich um ein Unternehmen zu gründen? Diese Frage stellen sich viele Existenzgründer, die vielleicht eine gute Idee haben aber keine bis wenige Kenntnisse im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung.
Nachfolgeberatung
Haben Sie sich schon Gedanken über Ihre Nachfolge gemacht? Auch der erfolgreichste Unternehmer möchte sich eines Tages aus der Geschäftsführung zurückziehen. Um die steuerlichen Möglichkeiten optimal nutzen zu können, sollte der Wechsel frühzeitig und vorausschauend geplant werden.
Karriere
Von einer reinen Steuerberatung haben wir uns zu einer Kanzlei entwickelt, die für ihre Mandanten auch in betriebswirtschaftlichen und prüfungs-relevanten Fragen ein kompetenter Partner ist.
Unser Leistungsspektrum wird permanent erweitert, um unseren Mandanten umfassend und kompetent zur Seite zu stehen.