NV: Soll ein Arbeitnehmer an einem künftigen Veräußerungserlös des Unternehmens, für das er tätig ist, beteiligt werden, so stellt die Zahlung im Zeitpunkt des Zuflusses Arbeitslohn dar.
BFH: Beteiligung eines Arbeitnehmers an einem künftigen Veräußerungserlös als Arbeitslohn
von Hamelneinfachonline | Nov 29, 2019 | Uncategorized | 0 Kommentare
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