Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. November 2019 (IV C 5 -S 2353/19/10010 :001) die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2020 bekannt gemacht.
BMF zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich oder beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2020
von Hamelneinfachonline | Nov 20, 2019 | Uncategorized | 0 Kommentare
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